Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01/2020
Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des
Einzelunternehmens Michael Richert (Elektrohandel und Industrieautomaton),
Bergstr. 17, 35469 Allendorf/Lda. gelten für die
gesamte, gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung, auch wenn nicht
ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht wirksam, sofern die Wirksamkeit
nicht einzelvertraglich vereinbart wurde. Abweichende Gegenbestätigungen
lehnen wir hiermit ausdrücklich ab. Nebenabreden sind für uns nur
verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Vereinbarungen
gelten vorbehaltlich nachweislicher Rechen- oder Schreibfehler.
Unsere Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, freibleibend und
unverbindlich. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht ausdrücklich vor. Sie dürfen
Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind insbesondere dann an uns
unaufgefordert zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht an uns erteilt wird.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des
Einzelunternehmens Michael Richert (Elektrohandel und Industrieautomaton)
zustande. Soweit wir hierbei den Gegenstand, Umfang, Preis oder
sonstige Bedingungen unserer Lieferungen und Leistungen näher beschreiben,
sind diese bindend, falls der Auftraggeber zuvor keine abweichenden
Detailbeschreibungen abgegeben hat.
Der Kunde ist an seinen bestätigten Auftrag gebunden. Der unzulässige
Widerruf eines bereits erteilten Auftrages berechtigt uns, vom Auftraggeber
15% der Auftragssumme zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer
als Schadenersatz zu verlangen. Dem Kunden steht es frei den Nachweis zu
führen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.
Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nichts anderes
schriftlich vereinbart wurde. Alle zugesagten Leistungstermine setzen die
vollständige Klärung aller technischen Einzelheiten des Auftrages voraus.
Vorleistungen müssen auftraggeberseits frist- und fachgerecht ausgeführt
sein.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn und soweit der
Vertragsgegenstand teilbar oder das gegenständliche Werk in Teilen
hergestellt werden kann.
Die Gefahr geht mit Abnahme auf den Kunden über.
Der gewünschte Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. Mangels besonderer
Weisung bestimmt das Einzelunternehmen Michael Richert (Elektrohandel und Industrieautomaton)
als Beauftragte des Kunden
Transportart und -weg. Wir decken Versicherungen nur auf Weisung und
Kosten des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung
an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Im Falle der
eigenen Auslieferung geht diese Gefahr im Zeitpunkt des Eintreffens beim
Kunden über.
Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund von Behinderungen, die das
Einzelunternehmen Michael Richert (Elektrohandel und Industrieautomaton)
nicht zu vertreten hat, entbinden uns von zugesagten
Terminen oder Fristen. Sie berechtigen uns zudem, die Leistung für die
Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit,
hinauszuschieben.
Das gilt insbesondere bei staatlichen Eingriffen, oder wenn die
Vorlieferanten oder Zulieferer von der Lieferpflicht ganz oder teilweise
entbunden sind, oder wenn die normalen Bezugs- oder Transportmöglichkeiten
nicht mehr gegeben sind. Bei Lieferverzug hat der Kunde einen Anspruch auf
Schadensersatz nur bei Ausfallzeiten, die durch das Einzelunternehmen Michael
Richert (Elektrohandel und Industieautomation)
oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht worden sind. Der Schadensersatz ist zudem der Höhe
nach auf den üblichen zu erwartenden Schaden begrenzt. Ersatzhöchstgrenze ist
der gegenständliche Auftragswert bzw. Werklohn.
Kommt der Kunde mit der Abnahme der Ware oder der Annahme der Leistung in
Verzug, so ist das Einzelunternehmen Michael
Richert (Elektrohandel und Industieautomation) berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Warenrücksendungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung
möglich. Nicht abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Soweit für die Erbringung der Leistungen Einsätze vor Ort erforderlich sind,
wird der Kunde des Einzelunternehmens Michael
Richert (Elektrohandel und Industieautomation) die räumliche und zeitliche
Gelegenheit zur Durchführung der Leistungen einräumen. Der Kunde wird das Einzelunternehmen Michael
Richert (Elektrohandel und Industieautomation) während der Vorbereitung und der Durchführung der
Leistungen jede notwendige und zumutbare Unterstützung gewähren. Darüber
hinaus gewährleistet der Kunde die Einhaltung aller
arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Vor Arbeiten an seinen Geräten
und / oder Programmen wird der Kunde alle Programme und Daten selbständig
sichern und auf externen Datenträgern speichern. Der Kunde wird alle für
die Durchführung von Arbeiten vor Ort erforderlichen Einrichtungen
(einschließlich Telefonverbindungen und Übertragungsleitungen etc.) auf
seine Kosten zur Verfügung stellen. Der Kunde hat für die notwendige und
rechtzeitige Mitwirkung der von ihm beauftragten oder mit ihm verbundenen
Unternehmen Einzustehen. Das betrifft vor allem die Bereitstellung aller
notwendigen Leistungsvoraussetzungen und Informationen oder Daten sowie die
notwendige personelle Unterstützung. Das Einzelunternehmen Michael
Richert (Elektrohandel und Industieautomation) trifft
insoweit keine Verantwortung, insbesondere falls es mangels Mitwirkung zu
Verzögerungen oder Leistungsstörungen kommt.
Der Auftraggeber hat alle notwendigen Systemvoraussetzungen zu schaffen
und/oder vorzuhalten. Er hat die Nutzungsberechtigungen (Lizenzen)
vorzuhalten, soweit auf urheberrechtlich geschützte Werke Dritter
zurückgegriffen und/oder diese weiterbe- oder verarbeitet werden sollen. Alle
Lizenzen, die nach Abschluss des Werks beim Kunden verbleiben, hat er auf
seine Kosten zur Verfügung zu stellen.
Soweit keine förmliche Abnahme vereinbart wurde, gilt ein von dem Einzelunternehmen Michael
Richert (Elektrohandel und Industieautomation) herzustellendes Werk, einschließlich aller
Programmierarbeiten am Tag nach dem Beginn der Nutzung als abgenommen.
Der Tag des Beginns der Nutzung gilt als Testtag. Etwaige Beanstandungen
am Testtag sind schriftlich mitzuteilen.
Das Gleiche gilt auch für die Abnahme von Teilgewerken, soweit sich diese
in Teilen abgeschlossen darstellen.
Das Einzelunternehmen Michael
Richert (Elektrohandel und Industieautomation) gibt etwaige Herstellergarantien an den Kunden
weiter. Die Lieferung von Software jeglicher Art erfolgt unter Ausschluss
der Gewährleistung. Der Kunde verpflichtet sich, gelieferte Ware oder
Dienstleistungen unverzüglich nach Erhalt oder Erbringung auf Mängel zu
untersuchen. Offensichtliche Sachmängel, Falschlieferungen und/oder
Mengenabweichungen sind innerhalb einer Frist von 8 Kalendertagen ab
Übergabe oder Lieferung der Ware schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine
rechtzeitige Mängelanzeige, oder wird die Ware vom Kunden verbraucht,
vermischt oder veräußert, ist die Geltendmachung für den
Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Die rechtzeitige Absendung reicht
zur Fristwahrung aus. Den Kunden trifft die alleinige Beweislast für
sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel, für das
Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe oder Lieferung, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge. Werden seitens des Einzelunternehmen Michael
Richert (Elektrohandel und Industieautomation) Maßnahmen zur
Schadensminderung durchgeführt, gelten diese nicht als Mängelanerkenntnis.
Das Einzelunternehmen Michael
Richert (Elektrohandel und Industieautomation) trifft die Wahl zur Nachbesserung oder Lieferung
mangelfreier Ware selbst. Eine Nacherfüllung gilt aber erst nach dem
erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht
insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen
Umständen etwas anderes ergibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der
Kunde den Kaufpreis der bemängelten Ware mindern oder vom Kaufvertrag
zurücktreten.
Die Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung verjähren nach 6 Monaten,
beginnend mit dem Gefahrenübergang.
Soweit nicht anders vereinbart sind Zahlungen vom Auftraggeber entsprechend
dem Leistungsfortschritt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens
innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Zahlungen
gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem wir über den gesamten
Rechnungsbetrag verfügen können. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen.
Alle Kosten der Scheckeinlösung trägt der Kunde.
Wir sind zur Stellung angemessener Vorschussrechnungen in Ansehung der zu
erbringenden Tätigkeiten berechtigt. Vorschüsse können hierbei bis zu 50% der
Auftragssumme betragen.
Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder
die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst
er einen Scheck nicht ein, sind wir - vorbehaltlich der Geltendmachung
weiterer Verzugsschäden - berechtigt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu
berechnen. Bei Zahlungsverzug werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an
den Kunden unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fällig. Wir sind
in diesem Falle berechtigt, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden
Lieferungen Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das
Gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluss.
Das Einzelunternehmen Michael Richert (Elektrohandel und Industieautomation) behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware oder Leistung bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware oder Leistung zurückzunehmen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im kaufmännischen Verkehr behält sich die Römer Automation GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware oder Leistung bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenz - Verfahrens berechtigt die uns vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der gelieferten Ware oder Leistung zu verlangen. Der Kunde ist bis zur Erlangung des vollständigen Eigentums weder zur Weiterveräußerung noch zur Weiterverarbeitung oder Vermischung berechtigt.
Das Einzelunternehmen Michael Richert (Elektrohandel und Industieautomation) ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Werden im Rahmen der Tätigkeiten des Einzelunternehmens Michael Richert (Elektrohandel und Industieautomation) personenbezogene Daten verarbeitet, so wird das Einzelunternehmen Michael Richert (Elektrohandel und Industieautomation) geltendes Datenschutzrecht beachten. Darüber hinaus werden die notwendigen Sicherungsmaßnahmen getroffen oder mit dem Kunden vereinbart, um den notwendigen Datenschutz zu gewährleisten.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher
Gerichtsstand Gießen.
Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages in seinen übrigen Teilen nicht berührt. An die Stelle des unwirksamen Teils tritt die gesetzliche Regelung.